Komplettkurs Buchhaltung für Selbstständige: Teil 1.8. - Erfolgsminderungen

Dies ist der 8. Teil unseres Komplettkurses «Buchhaltung für Selbstständige». Heute schauen wir, was passiert, wenn du nachträglich Erträge und Aufwände korrigieren musst, sogenannte «Erfolgsminderungen».

Solltest du dich zum ersten Mal mit Buchhaltung befassen, dann starte am besten mit dem 1. Teil unseres Kurses.

Kurze Wiederholung des Bisherigen

In der Buchhaltung werden sämtliche Vorgänge mit sogenannten Konten festgehalten. Es gibt vier Arten von Konten:

  1. Aktiv-Konten (Vermögenswerte)
  2. Passiv-Konten (Schulden)
  3. Ertragskonten (Einnahmen)
  4. Aufwandskonten (Ausgaben)

Wann immer sich in einem Unternehmen etwas finanziell ändert, hat dies Auswirkungen auf zwei Konten. Die zwei betroffenen Konten hält man in einem Buchungssatz fest. Buchungssätze sind immer nach dem folgenden Schema aufgebaut:

[Konto Soll] an [Konto Haben] [Betrag]

z.B.

Kasse an Bank CHF 200.00

oder

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (früher Debitoren) an Dienstleistungsertrag CHF 1'400.00

oder

Marketing-Aufwand an Bankguthaben CHF 500.00.

Was sind Erfolgsminderungen?

Heute wollen wir uns die Frage stellen, was passiert, wenn wir Einnahmen und Ausgaben im Nachhinein korrigieren müssen.

Was passiert zum Beispiel, wenn wir einen Rabatt gewähren?

Was passiert, wenn ein Kunde die bestellte Ware zurücksendet oder die Ware beschädigt ist?

Beispiel Erfolgsminderung

Eine Kundin kauft am 1. Februar von Ihnen produzierte Waren im Wert von CHF 10’000 gegen Rechnung. Leider ist ein Teil Ihrer Ware kaputt und Sie müssen eine Gutschrift à CHF 1’000 am 2. Februar gewähren. Per 10. Februar bezahlt die Kundin die Rechnung via Bankgutschrift. Sie haben mit ihr 2% Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen vereinbart. 

Wie lauten die Buchungssätze?


1. Februar

Die Buchung am 1. Februar ergibt sich wie folgt:

Wir haben einen Ertrag erzielt. Da wir die Ware selbst produziert haben, nutzen wir das Konto «Produktionsertrag». 

Weiter haben wir ab sofort ein offenes Guthaben bei einem Kunden. Das bilden wir ab im Konto «Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL)»

Als Nächstes müssen wir uns Fragen: Welches Konto hat die Änderung auf welcher Seite (Soll oder Haben):

Wir haben dank des Verkaufs mehr Produktionsertrag. Ertragskonten haben Zunahmen im «Haben». Folglich steht das Konto «Produktionsertrag» im Buchungssatz im «Haben».

Durch den Verkauf haben wir auch mehr offene Guthaben. FLL ist ein Aktivkonto und hat die Zunahmen folglich im Soll. Das Konto «FLL» ist also im Buchungssatz im «Soll».

Der Buchungssatz lautet somit:

An dieser Stelle erinnere ich gerne an die folgende Regel:

Aktiv-Konten und Aufwandskonten (die beiden mit A) haben die Zunahmen im «Soll»,

Passiv-Konten und Ertragskonten haben die Zunahmen im «Haben».


2. Februar

Am 2. Februar müssen wir eine Gutschrift verbuchen.

Dabei handelt es sich um eine sogenannte «Ertragsminderung».

Wichtig ist zu verstehen: Auch wenn dieses Ereignis für das Unternehmen negativ ist, und man meinen könnte, dass es das Unternehmen etwas kostet, ist es NICHT als Aufwand zu verbuchen.

Da dieses Ereignis direkt mit dem vorangehenden Ertrag in Verbindung steht, verbucht man in diesem Fall eher wie eine Art «Korrektur».

Aber halt: Was man in diesem Fall nicht machen darf, wäre einfach den Betrag in der bestehenden Buchung vom 1. Februar zu «korrigieren».

Stattdessen korrigiert man das bereits Gebuchte, indem man eine Korrektur-Buchung macht.

Tatsächlich gibt es eine einfache Regel: Man kehrt einfach den ursprünglichen Buchungssatz um, aber nimmt nur den Differenzbetrag:

1. Februar: FLL an Produktionsertrag CHF 10'000

2. Februar: Produktionsertrag an FLL CHF 1'000

Trotzdem wollen wir uns die komplette Logik hinter diesem Buchungssatz Schritt für Schritt überlegen.

Betroffen sind dieselben Konten, nämlich Produktionsertrag und FLL.

Da wir eine Gutschrift gewähren, haben wir weniger Produktionsertrag. Ertragskonten haben Abnahmen im «Soll».

Auch haben wir weniger Forderungen bei Kunden. Das Aktivkonto FLL hat die Abnahmen im «Haben»

Setzen wir zusammen und erhalten den Buchungssatz für den 2. Februar:


10. Februar

Wir kommen zur Überweisung am 10. Februar.

Hier erfahren wir zum ersten Mal, dass ein Vorgang in der (realen) Welt gleichzeitig mehrere finanzielle Änderungen auslösen kann.

Konkret im Beispiel:

Erstens macht die Kundin Gebrauch vom Skonto. Das bedeutet, dass wir weniger Guthaben haben, als in den Büchern steht. Ebenso haben wir dadurch weniger Produktionsertrag, als ursprünglich gebucht.

(Skonto gewähren Unternehmen übrigens als Anreiz, damit Rechnungen schnell bezahlt werden)

Zweitens: Die Kundin überweist das Geld.


Der 1. Buchungssatz:

Der erste Buchungssatz (Nutzung des Skontos) ist eine klassische Ertragsminderung in Form eines kleinen Rabatts.

Hier sind wieder FLL und Produktionsertrag betroffen.

Weniger Guthaben → Weniger FLL → als Aktivkonto im «Haben»

Weniger Produktionsertrag → als Ertragskonto im «Soll»

Stellt sich noch die Frage nach dem Betrag und hier muss man leicht aufpassen.

Die 2% Skonto wird auf den Rechnungsbetrag gewährt. Und bei diesem muss man berücksichtigen, dass der ursprüngliche Betrag (CHF 10'000) am 2. Februar reduziert wurde. Der Abzug darf somit nur für CHF 9'000 gemacht werden und das sind CHF 180 (2% von CHF 9'000).


Der 2. Buchungssatz:

Die Zahlung sollte für dich mittlerweile alter Kaffee sein 😜, aber in Kürze:

Betroffene Konten: Bank und FLL

Mehr Geld auf der Bank → Zunahme im Konto «Bankguthaben» → Als Aktivkonto im «Soll»

Kunde hat bezahlt → Wir haben weniger offene Guthaben → Abnahme im Konto «FLL» → Als Aktivkonto im «Haben»

Und so schaut das in den einzelnen T-Konten aus:

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