Checkliste Firmengründung

Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist ein bedeutender Schritt. Viele angehende Gründer stehen vor der Frage, welche Schritte notwendig sind, um erfolgreich zu starten. 

Ohne eine klare Anleitung kann der Weg zum eigenen Unternehmen schnell kompliziert und unübersichtlich werden. Diese Checkliste bietet Dir eine kompakte und vollständige Übersicht, welche Punkte Du beachten musst, um Dein eigenes Geschäft zu gründen. 

Von der Wahl der Rechtsform über die Anmeldung bis hin zur Erstellung eines Businessplans – jeder Schritt wird beleuchtet, damit Du optimal vorbereitet bist.

Übersicht

Was es für eine Firmengründung zwingend braucht:

  1. Wahl der Rechtsform
  2. Firma (Name des Unternehmens) und Firmensitz
  3. Firmensitz
  4. Gründungsdokumente
  5. Eintrag ins Handelsregister

Was es fast immer auch braucht:

  1. Kapitalbeschaffung
  2. Firmenkonto
  3. Buchhaltung aufsetzen

Was es nicht immer, aber unter bestimmten Voraussetzungen, braucht:

  1. AHV und Sozialversicherungen
  2. MWST-Registrierung
  3. Bewilligungen

Was sonst noch empfehlenswert ist:

  1. Versicherungen
  2. Business-Plan

Lass uns also die einzelnen Punkte durchgehen:

Auswahl der Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform bestimmt in erster Linie darüber, wie du privat für deine Geschäftstätigkeit haftest.

Für Selbstständige sind vorzugsweise zwei Optionen sinnvoll: die Einzelunternehmung und die GmbH. Bei der Einzelunternehmung haftest du privat vollständig für die Geschäftstätigkeit. Bei der GmbH haftet grundsätzlich nur die Firma. Achtung, es gibt die sogenannte Geschäftsführer-Haftung. Wenn du bewusst Risiken eingehst, die deine Firma nicht tragen kann, bist du je nachdem trotzdem privat haftbar. Geschützt bist du privat vor allem gegenüber allgemeinen wirtschaftlichen Risiken.

Für die GmbH musst du allerdings mindestens CHF 20'000 als Stammkapital in die Firma einlegen.

Eher selten wirst du als Selbstständiger die Aktiengesellschaft (AG) als Rechtsform wählen. Dort musst du nämlich CHF 100'000 einlegen. Die Vorteile einer AG sind für Selbstständige kaum relevant.

Firma (Name des Unternehmens)

Als Nächstes musst du eine sogenannte Firma (das ist der Name deines Unternehmens) wählen sowie den Firmensitz.

Hast du die Rechtsform «Einzelunternehmen» gewählt, muss dein Familienname in der Firma drin sein. Du kannst diesen mit einer Bezeichnung, die dein Gewerbe umschreibt, ergänzen. Z.B.

  • Meier Grafik
  • Müller Next Generation Coaching
  • Bäckerei Studer

Hast du die GmbH gewählt, bist du bei der Wahl der Firma frei und kannst auch Fantasienamen verwenden. Einzig musst du die Rechtsform (GmbH bzw. AG) ergänzen. Bsp.:

  • Meier GmbH
  • Zeiterfassung AG
  • Buchhaltung Superschnell GmbH

Bei beiden Rechtsformen musst du darauf achten, dass deine Firma nicht schon besetzt ist (oder du eine zum Verwechseln ähnliche Variante verwendest).

Einzelunternehmen sind nur lokal geschützt. Meier Grafik in Aarau darf es auch dann geben, wenn es bereits eine Einzelunternehmung Meier Grafik in Zürich gibt. Die GmbH und die AG ist dagegen Schweizweit geschützt, sprich, wenn es eine Meier GmbH in Zürich gibt, dann darf es keine solche in Aarau geben.

Ob es allerdings eine Meyer GmbH geben darf, wenn bereits eine Meier GmbH existiert, darüber entscheiden die Gerichte.

Solltest du also feststellen, dass für deinen Wunsch-Namen bereits eine ähnlich klingende Variante auf dem Markt ist, solltest du das gut abklären. Hol dir dafür professionelle Hilfe. Oder wähle im Zweifelsfalle doch lieber einen anderen Namen. Firmengründungsportale wie IFJ und Startups helfen unter anderem genau bei dieser Frage.

Firmensitz

Deine Firma braucht ein Zuhause und so musst du für die Gründung den Firmensitz wählen.

Die Wahl deines Firmensitzes hat diverse Folgen, unter anderem:

  • Steuerpflicht
  • Anschluss an eine AHV-Ausgleichskassen
  • Gesetzliche Regelungen für Angestelltenverhältnisse
  • Offizielle Feiertage

Die Voraussetzung für einen Firmensitz ist übrigens, dass dir Briefe auf dem Postweg an diese Adresse zugestellt werden können. (Mitunter der Grund, warum man von sogenannten Briefkasten-Firmen spricht)

Gründungsunterlagen

Für die Gründung einer GmbH oder einer AG sind sogenannte Statuen erforderlich. Die Statuten müssen vom Notar beglaubigt werden, regeln diverse Dinge des Unternehmens und umfassen gemäss OR mindestens:

  • Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft
  • Höhe des Stammkapitals, sowie Anzahl und Nennwert der Stammanteile
  • Wie die Gesellschafter/innen Mitteilungen des Unternehmens erhalten.

Weiter können geregelt werden:

  • Geschäftsführung
  • Vertretungen
  • Sacheinlagen
  • Art und Weise, wie das Stammkapital erweitert werden kann
  • Vorkaufsrechte

Nebst den Statuten braucht es für den Handelsregistereintrag eine Gründungsversammlung. Diese muss vom Notar beurkundet werden. Da du als Selbstständiger alleine bist, wird dieser Akt mit einer Unterschrift deinerseits beim Notar erledigt sein. In der Regel helfen dir die Notare hierbei oder du wendest dich wiederum an ein Firmengründungsportal.

Für eine Einzelunternehmung sind diese Dokumente übrigens nicht notwendig.

Handelsregistereintrag

Eine GmbH bzw. AG wird mit dem Handelsregistereintrag handlungsfähig.

Das heisst, ab dem Zeitpunkt der amtlichen Publikation darf das Unternehmen eigene Verträge abschliessen. (Deine Kundinnen und Kunden haben dann einen Vertrag mit deiner GmbH, nicht mit dir).

Für die GmbH und die AG ist ein Eintrag im Handelsregister obligatorisch. Einzelunternehmen müssen dies erst ab einem Jahresumsatz von mehr als CHF 100'000 tun.

Für den Eintrag braucht es:

  • Statuen (inkl. Firma, Sitz, Gesellschafter, Regelung der Stammanteile)
  • Angabe über Geschäftsführung (Nicht jeder Gesellschafter muss zwingend in der Geschäftsführung sein)
  • Nachweis des Gründungskapitals (in der Regel ein Sperrkonto bei einer Bank)
  • Beglaubigte Unterschriften der Gesellschafter und Geschäftsführer
  • Gründungsurkunde

Kapitalbeschaffung

Falls du eine GmbH oder AG gründest, ist ein Mindestkapital à CHF 20'000 bzw. CHF 100'000 obligatorisch.

Sofern du das Geld nicht aus Ersparten finanzieren kannst, gibt es die Möglichkeit, bei deiner Pensionskasse eine vorzeitige Auszahlung zu beantragen. Das kann vor dem Start in die Selbstständigkeit geschehen, aber spätestens innerhalb des ersten Jahres.

Der Schritt will gut überlegt sein, denn man zapft die eigene Altersvorsorge an. Für junge Unternehmer und Unternehmerinnen stellt dies aber durchaus eine mögliche Kapitalbeschaffung dar. Übrigens ist der Bezug auch mit einer Einzelunternehmung möglich.

Firmenkonto

Für das Stammkapital der GmbH bzw. AG brauchst du für die Gründung ein Sperrkonto speziell für diesen Zweck. In der Regel ermöglichen es dir die Banken, dieses später gleich als Firmenkonto zu verwenden, sobald die Firma im HR eingetragen ist.

Du kannst auch mit einer Einzelunternehmung ein separates Firmenkonto eröffnen, was sich zwecks Trennung vom Privaten fast immer empfiehlt.

Buchhaltung aufsetzen

Auch solltest du dir Gedanken machen, wie du deine Buchhaltung führen möchtest.

Eine ganz einfache Geschäftstätigkeit lässt sich mit Excel machen. Zum Beispiel, wenn du dich für eine einfache Buchhaltung entscheidest.

Unabhängig von der Rechtsform musst du bei der Steuererklärung deine Firmen-Finanzen deklarieren können. Für die GmbH und AG musst du eine eigene Steuererklärung im Kanton des Firmensitzes einreichen; als Einzelunternehmen versteuerst du deine Selbstständigkeit über deine private Steuererklärung.

Sobald deine Buchhaltung etwas komplexer wird, ist eine doppelte Buchhaltung ratsam. Und eine doppelte Buchhaltung ist mit Excel - sagen wir - umständlich. Es lohnt sich, dafür ein Programm zu verwenden, welches für eine doppelte Buchhaltung geeignet ist, z.B. unsere Business-Plattform uDesk

AHV und Sozialversicherung

Sehr wahrscheinlich möchtest du dir selbst einen Lohn auszahlen.

Mit einer GmbH bzw. AG kannst du dafür einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag, quasi mit dir selbst, eingehen. Bei einer Einzelunternehmung ist das nicht nötig. Hier existiert neben dir selbst kein weiteres Rechtssubjekt.

In beiden Fällen musst du unbedingt dich einer Ausgleichskasse anschliessen. Erkundige dich, bei welcher Ausgleichskasse in deinem Kanton du dich anmelden musst.

MWST-Registrierung

Sobald du mehr als CHF 100'000 Jahresumsatz erzielst, bist du MWST-pflichtig.

Du musst dein Geschäft dafür anmelden. Mehr Infos erhältst du bei der eidgenössischen Steuerverwaltung.

Du kannst dich freiwillig auch vorher anmelden und die MWST für dein Unternehmen abrechnen. Das kann sich z.B. dann lohnen, wenn du gerade zu Beginn hohe Investitionen hast, derer MWST du später als Vorsteuer in deiner MWST-Abrechnung geltend machen möchtest.

Bewilligungen

Manche Gewerbe brauchen eine Bewilligung, was du gegebenenfalls prüfen solltest.

Versicherungen

Nebst den Sozial-Versicherungen solltest du dir auch Gedanken machen über sonstige Versicherungen.

Folgende Versicherungen sollten sich Selbstständige überlegen:

  • Unfallversicherung (ab 8h Anstellung pro Woche obligatorisch)
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Sachversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Cyber-Versicherung

Business-Plan

Falls du für dein Vorhaben Investoren brauchst, werden diese fast sicher einen Business-Plan verlangen.

Aber auch wenn das nicht der Fall sein sollte, wird dir ein Businessplan helfen. Sicher, es kostet etwas Zeit. Aber du wirst feststellen, dass alleine die Erstellung dir Klarheit über deine Absicht bringt.

Such dir eine gute Vorlage und du wirst feststellen, dass du dadurch an vieles denkst, das dir sonst vielleicht entgangen wäre.


Voilà, damit wäre alles beisammen, was es für die Firmengründung braucht. Jetzt brauchst du nur noch eine geeignete Business-Software, welche dir im Alltag deiner Selbstständigkeit deine Administration und Buchhaltung erleichtert. Teste dafür unverbindlich unsere Plattform uDesk.